Anfrage endlich beantwortet – oder auch nicht?
Mit Datum vom 12.05.2010 hatte NPD-Kreisrat Mirko Beier eine Anfrage zur SGB-II-Neuordnung im Landkreis Meißen an den Landrat gestellt. Zur Kreistagssitzung am 24.06.2010 lag uns immer noch keine Antwort vor, weshalb wir uns bei der Abstimmung dort nur enthalten konnten.
Die Begründung hierfür, vorgetragen von Kreisrat Peter Schreiber, lesen Sie hier:
Rede-Schreiber-zu-Neuordnung-SGBII_10-5-0469
Mittlerweile liegt uns eine Antwort vor. Das Schreiben, das angeblich vom 9. Juni stammt, wurde seitens der Kreisverwaltung “noch einmal” an uns rausgesandt. Mirko Beier sagt: “erstmalig rausgesandt”. Wie dem auch sei:
Die Antwort kann nicht zufriedenstellen.
Die Kernfrage lautete: Werden die für die Betreuung der Langzeitarbeitslosen ins Kreissozialamt berufenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung, salopp ausgedrückt, “abkommandiert”, oder gehen sie dort freiwillig hin. Dies dürfte nicht unwesentlich sein für die Motivation der dort eingesetzten Mitarbeiter.
Lesen Sie hier die Antwort des Landrates:
Antwort-LRA_Anfrage-SGBII_3128_001
Achten Sie dabei bitte beispielsweise auf die Antwort zu Frage 4: “Die bereits zum 01.04.2010 umgesetzten MitarbeiterInnen wurden ab 22.03.2010 in persönlichen Gesprächen durch ihre AmtsleiterInnen informiert.”
Was heißt denn das, “ab 22.03.”? Wurden sie nun alle am 22.03. informiert, oder um den 22. herum, oder gar erst am 31.03.?
Oder lesen Sie Antwort zu Frage 3: “Die neuen MitarbeiterInnen wurden und werden in einer vierwöchigen internen Schulung mit den Grundzügen des SGB II und der Fachsoftware vertraut gemacht…” Das ist ja interssant; da werden wir ja hochqualifizierte “MitarbeiterInnen” haben! Ob manch einHartz-IV-Bezieher mit langjähriger Widerspruch-Erfahrung wohl mehr Kenntnis vom SGB II haben wird, als die Mitarbeiter der Verwaltung…?!
- NPD - Kreisverband Meißen
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