NPD-Antrag auf Kürzung der Fraktionsgelder und Aufwandsentschädigungen von etablierten Sozial-Heuchlern mehrheitlich abgelehnt


Kreisrat Jürgen Gansel, NPD, brachte zur März-Kreistagssitzung den Antrag ein, die aufgrund der Minderleistungen der Landesregierung eingetretenen Einnahmeausfälle für den Landkreis teilweise durch Einsparungen bei den Zuwendungen and die Kreistags-Fraktionen und bei den Entschädigungszahlungen an die 92 Kreisräte zu kompensieren.

NPD-Kreisrat Jürgen Gansel, MdL

 

Der Antrag wurde – erwartungsgemäß – von der überwältigenden Mehrheit des Kreistages abgelehnt. Die CDU erklärte daraufhin großspurig, ihre nicht verbrauchten Fraktionsgelder an die Kreisverwaltung zurückgeben zu wollen. Hierzu ist sie jedoch ohnehin gesetzlich verpflichtet (sie müßte sonst eine Ausnahmegenehmigung einholen). Offenbar meinen die Christdemokraten, die Bürger für dumm verkaufen zu können. Doch lesen sie selbst den Antrag unseres Kreisrates Gansel nebst Begründung. Wie hätten Sie sich entschieden?

Änderungsantrag der NPD im Kreistag Meißen zu Beschlußvorschlag 10/5/0429

Thema: Kompensation von Minderleistungen des Freistaates aus Haushaltsmitteln des Landkreises

Der Kreistag möge beschließen:

Nummer 2 der Beschlußvorlage wird wie folgt neu gefaßt: 

„2. Für die Finanzierung werden allgemeine Deckungsmittel insoweit in Anspruch genommen, als die Deckung nicht bereits durch folgende Maßnahmen erreicht werden kann: 

a) Die im Haushaltsplan 2010 vorgesehenen Mittel für Personalkosten der ‚Obersten Kreisorgane’ (Titel 00000.40999) werden um 63.990 Euro gekürzt. Diese Kürzung wird ausschließlich im Bereich ‚Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten’ der ‚Obersten Kreisorgane’  (Gruppierung 00000.40000 im Sammelnachweis (1) – Personalkosten S1) vorgenommen und entspricht einer Kürzung der Aufwandsentschädigungen um 30 vom Hundert. Der Landrat wird damit beauftragt, unverzüglich eine dementsprechende Anpassung der Entschädigungssatzung vorzunehmen. 

b) Die im Haushaltsplan 2010 vorgesehenen Mittel für Zuwendungen an die Kreistags-Fraktionen in Höhe von 60.000 Euro (Titel 00000.66200) sind um 30 v.H., also um 18.000 Euro zu kürzen. Für die Finanzierung der Kreistags-Fraktionen ist eine dementsprechende Neuregelung zu treffen.“ 

Über Vorschlag a) und b) soll getrennt abgestimmt werden.
Es wird namentliche Abstimmung beantragt. 

Begründung: 

Ausweislich des Haushaltsplanes 2010 schüttet der Landkreis Meißen in diesem Jahr 213.300 Euro an Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten der Obersten Kreisorgane aus. Ein nicht unerheblicher Teil dieses Betrages geht an die 92 ebenfalls eigentlich ehrenamtlich tätigen Kreisräte und weitere 60.000 Euro an die Kreistags-Fraktionen. Angesichts der schwierigen und voraussichtlich in Zukunft sich noch deutlich verschärfenden Finanzlage des Landkreises Meißen erscheinen der NPD im Kreistag Meißen diese Beträge als unvertretbar hoch. Der Landkreis verlangt, nicht zuletzt durch die Erhöhung der Kreisumlage, von seinen Kommunen und somit letztlich seinen Bürgern finanzielle Opfer. In einer solchen Situation müssen auch die Kreisräte und die Kreistags-Fraktionen zu einem Selbstopfer bereit sein und sollten deshalb auf einen Teil ihrer Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder und Zuwendungen zugunsten der Kreiskasse verzichten. 

Der Titel Oberste Kreisorgane – Personalkosten (00000.40999) enthält die gesamten Personalkosten dieses Bereichs, weshalb sich eine pauschale Kürzung dieser Haushaltsposition verbietet. Die von uns angestrebte Kürzung von 30% bezieht sich nur auf die Aufwandsentschädigungen der für die Obersten Kreisorgane tätigen Ehrenamtlichen, wovon hauptsächlich die Kreisräte betroffen wären. Zur Rede steht hier ein Betrag von 213.300 Euro, was dem Gruppierungsplan des Landkreises Meißen, hier dem Sammelnachweis (1), UA 00000.40000 zu entnehmen ist. 

Das Gesamt-Einsparvolumen unseres Vorschlages beläuft sich auf 81.990 Euro.

Jürgen Gansel
Kreisrat
NPD im Kreistag Meißen



NPD Fraktion Meißen am 17. März 2010
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