SGB-II-Neuordnung im Landkreis Meißen: Welche Betreuungsqualität haben Langzeitarbeitslose zu erwarten?
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 war die verfassungswidrige Mischverwaltung aus Agentur für Arbeit und Verwaltung aufzulösen und eine neue gesetzliche Regelung zu schaffen. Der Bundesgesetzgeber hat sich dafür entschieden, das Grundgesetz zu ändern, um auch künftig ARGEn betreiben zu können.
Der Landkreis Meißen mußte sich zwischen den beiden Modellen entscheiden – und entschied sich letztlich für das Optionsmodell. Das bedeutet, daß die Verantwortung für die Langzeitarbeitslosen beim Kreis liegt. Die NPD ist grundsätzlich dafür, weil sie die Aufgaben der sozialen Daseinsfürsorge hauptsächlich bei den Kommunen sieht (ganz abgesehen davon, daß Hartz IV grundsätzlich abgeschafft gehört).
Massive Bedenken hat die NPD jedoch bei der Umsetzung des Optionsmodells im Landkreis Meißen.
Es besteht die Gefahr, daß Mitarbeiter der Kernverwaltung, von denen einige möglicherweise weder motiviert noch qualifiziert genug für diese Aufgabe sind, künftig mit der Betreuung der ALG-II-Bezieher beauftragt werden. Der Landrat hatte daher zugesagt, bei der Stellenbesetzung vor allem auf Freiwilligkeit zu setzen. Hinweise aus der Verwaltung, die an die NPD gelangt sind, sprechen leider eine andere Sprache.
Eine diesbezügliche Anfrage unseres Fraktionsvorsitzenden Mirko Beier war uns bis zur Kreistagssitung vom 24. Juni 2010 – also innerhalb von sechs Wochen – nicht zugegangen. Wir konnten uns bei der Abstimmung im Kreistag daher leider nur der Stimme enthalten und unsere Bedenken vortragen.
Anfrage des NPD-Fraktionsvorsitzenden Mirko Beier an den Landrat:
Neubesetzung der Stellen im Dezernat Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Steinbach,
 Aus der Kernverwaltung sollen bis zu 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter freiwillig ins neue Dezernat Arbeit und Beschäftigung versetzt werden. Die Freiwilligkeit ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, daß das künftige Aufgabengebiet bürgernah, dienstleistungsorientiert und motiviert wahrgenommen wird.
Folgende Fragen ergeben sich für mich daraus an die Verwaltung.
Wie viele Mitarbeiter/innen werden nach Einschätzung der Landkreisverwaltung bzw. des Dezernatsleiters benötigt?
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Nach welchen Kriterien werden die Mitarbeiter/innen ausgewählt?
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Welche Schulungsmaßnahmen werden den jeweiligen Mitarbeiter/innen angeboten bzw. welche müssen sie absolvieren?
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Wie und wann sind die Mitarbeiter/innen über ihre Versetzung informiert worden?
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Wie viele Mitarbeiter/innen haben sich freiwillig bereiterklärt bzw. wie reagierten diese auf die Versetzungspläne?
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Wie viele Mitarbeiterinnen/er haben – nach Ablauf der 3 Jahre Besitzstandswahrung nach der Verwaltungs- und Funktionalreform – mit weniger Gehalt zu rechnen?
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Wie viele Mitarbeiter/innen haben bis jetzt ihrer Versetzung zugestimmt?
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Werden die versetzten Mitarbeiter/innen wohnortnah eingesetzt?
Mit freundlichen Grüßen
Mirko Beier, Kreisrat und Fraktionsvorsitzender
der NPD im Kreistag Meißen
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