Antrag: Finanzielle Handlungsfähigkeit bewahren!
Antrag
Sehr geehrter Herr Landrat,
hiermit bringe ich folgenden Antrag in den Geschäftsgang des Kreistages ein und beantrage gleichzeitig, diesen auf die Tagesordnung der Kreistagssitzung am 17.12.2009 zu setzen:
Thema: Finanzielle Handlungsfähigkeit des Landkreises Meißen bewahren -   Erfüllung sozialer Aufgaben sicherstellen –
Solidarität mit den sächsischen Städten und Gemeinden üben
Der Kreistag möge beschließen:
„Der Landrat wird beauftragt,
die Sächsische Staatsregierung zu ersuchen,
dem Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung und der Verpflichtung zur Wahrung des Konnexitätsgrundsatzes, wie sie sich aus Art 104 a GG und Art. 85 der Verfassung des Freistaates Sachsen ergibt, nachzukommen und die sächsischen Städte, Gemeinden und Landkreise in ihrem Streben nach Erfüllung ihrer Aufgaben vor dem Hintergrund steigender Sozialausgaben und sinkender kommunaler Einnahmen mittels eines finanziellen Ausgleichsprogramms zu unterstützen. Hierzu fordern der Kreistag und der Landrat des Landkreises Meißen die Staatsregierung auf:
1. gegenüber Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat
a) auf eine spürbare Reduzierung der aus der Übertragung von Aufgaben auf die Kommunen resultierenden Mehrbelastungen hinzuwirken, soweit dies auf der Grundlage von Bundesgesetzen geschehen ist,
b) hierbei insbesondere auf eine höhere Beteiligung des Bundes an den Unterkunftskosten für Langzeitarbeitslose und für Bezieher der Grundsicherung im Alter zu bestehen und in diesem Zusammenhang dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch vom 15.10.2009 zu widersprechen,
c) darauf hinzuwirken, daß die Bemessung des Anteiles des Bundes an den Kosten der Unterkunft sich künftig nicht an der Zahl der Bedarfsgemeinschaften, sondern an der tatsächlichen Kostenentwicklung orientiert und in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden des Bundes und der Länder eine entsprechende Neufassung der zugrundeliegenden Anpassungsformel erarbeitet wird,
d) einer Abschaffung der Gewerbesteuer jetzt und in Zukunft eine klare Absage zu erteilen und gleichzeitig auf eine Reform der Gewerbesteuer zu drängen, mit dem Ziel, eine Umgehung der Gewerbesteuer durch große Unternehmen zu unterbinden sowie eine Entlastung kleiner und mittlerer Betriebe mit hohem Anteil deutscher Arbeitnehmer zu erreichen,
e) auf eine rasche Entscheidung zur Neuorganisation der sogenannten „Jobcenter“ zu drängen und die Unterstützung der sächsischen Kommunen bei der Umsetzung seitens des Bundes einzufordern,
f) auf einen finanziellen Ausgleich für die Mehrbelastungen hinzuwirken, die den Kommunen in Umsetzung des Rechtsanspruches auf Betreuung und dem damit verbundenen Ausbau der Kinderbetreuung bis zum Jahr 2013 entstehen werden,
2. dem Verursacherprinzip bei der Kostendeckung von Mehrbelastungen, Art. 85 der Verfassung des Freistaates Sachsen entsprechend, Rechnung zu tragen und einen finanziellen Ausgleich zugunsten der kommunalen Träger der Selbstverwaltung zur Kompensation von Mindereinnahmen einerseits und gestiegenen Sozialausgaben andererseits zu schaffen.“
Begründung:
Den sächsischen Städten, Gemeinden und Landkreisen sind seitens des Bundes und des Freistaates Sachsen die wichtigsten Aufgaben im Bereich der sozialen Daseinsfürsorge auferlegt. Diese Aufgabenverteilung folgt unmittelbar den Gedanken der Subsidiarität und der kommunalen Selbstverwaltung. Doch hieraus folgt auch die Verpflichtung des Freistaates, wie auch des Bundes, als beauftragende Gesetzgeber für den finanziellen Ausgleich der den Kommunen übertragenen Aufgaben zu sorgen.
Das BRD-System als Bestandteil des globalkapitalistischen Finanzsystems wird mittlerweile von fast zwei Drittel der Menschen im Osten der Republik in Zweifel gezogen und es geht angesichts der selbstverschuldeten Finanz- und Wirtschaftskrise seinem Ende entgegen. Im Zuge des Wirtschaftabschwungs und in Folge der demografischen und sozialen Katastrophe unseres Landes erfüllen die Kommunen schon seit Jahrzehnten die – dauerhaft nicht erfüllbare – Aufgabe von Reparaturbetrieben, welche die Auswirkungen verfehlter und unverantwortlicher Weichenstellungen auf höherer Ebene ausgleichen sollen. Diese Strategie ist nunmehr an ihrem logischen Ende angelangt.
Der Deutsche Städtetag rechnet vor, daß die Sozialausgaben der Kommunen in diesem Jahr bundesweit erstmals ein Volumen von 40 Milliarden Euro erreichen werden, was einem Anstieg von 80 Prozent seit 1982 entspricht.
Der Geschäftsführer des Sächsischen Städte- und Gemeindetages (SSG), Mischa Woitschek, weist darauf hin, daß „die sächsischen Kommunen … ihre Ausgaben auf ein Niveau abgesenkt“ haben, „das deutlich unterhalb der anderen Neuen Bundesländer und der finanzschwachen westlichen Bundesländer liegt. Der Spielraum für weitere Kostensenkungen ist so gut wie ausgeschöpft.“ Der SSG geht davon aus, daß die wichtigste kommunale Einnahmeart, die Finanzausgleichszuweisungen, von 2010 auf 2011 voraussichtlich um mehr als 600 Mio. Euro oder 21% zurückgehen werden.
Gleichzeitig gingen die Steuereinnahmen der Kommunen im Vergleich des ersten Halbjahres 2009 zum ersten Halbjahr 2008 in allen Bereichen deutlich zurück, insgesamt um 5,6% – für die Zukunft ist mit einem weiteren Rückgang, vor allem bei der Gewerbesteuer, zu rechnen. Hier ist schon für das Jahr 2009 insgesamt ein Rückgang von bis zu 18% zu erwarten.
Parallel dazu steigen die Sozialausgaben der Kommunen in Folge wachsender Arbeitslosigkeit weiter exorbitant an. Eine Senkung des Bundesanteiles an den Unterkunftskosten würde die Kommunen, welche schon jetzt drei Viertel dieser Ausgaben tragen, bundesweit insgesamt mit zwölf Milliarden Euro belasten – eine Steigerung von zwei Milliarden Euro.
So sehr die Umsetzung des Rechtsanspruches auf Kinderbetreuung grundsätzlich zu begrüßen ist, so unverantwortlich und unseriös ist es, die Kommunen mit der Bewältigung der hieraus resultierenden Mehrbelastungen bis zum Jahr 2013 allein zu lassen. Für die mitteldeutschen Länder wird hier in erster Linie die Suche nach qualifiziertem Nachwuchs beim Betreuungspersonal die größte Herausforderung darstellen.
Auch im Landkreis Meißen öffnet sich die Schere zwischen Sozialausgaben und den Folgekosten der aufgrund der Verwaltungsreform übertragenen weisungsgebunden Pflichtaufgaben einerseits und den Einnahmen andererseits – sowohl auf der Ebene des Kreises als auch der Städte und Gemeinden des Landkreises.
Peter Schreiber, Kreisrat
Stv. Vorsitzender der NPD
im Kreistag Meißen
- NPD - Kreisverband Meißen
NPD - Kreisverband Meißen
Information
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- "Streichen Sie die sinnlosen Anti-Rechts-Programme, sorgen Sie lieber dafür, daß die Schüler Deutsch und Mathe lernen!"
- "Merkels willige Vollstrecker"
- "Haushalt ist Verschiebebahnhof zu Lasten der Kommunen"
Aus dem Landtagsfraktion
Von dem Kreisverband
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